Hickhack um Biketrail am Batzberg (Rüti)

Am Batzberg in Rüti zeichnet sich noch keine Lösung für einen offiziellen Biketrail ab. Anlässlich eines Ortstermins Anfang September formierte sich deutlicher Widerstand, so dass es für den Verein ZO-Biketrails keinen Sinn macht, das Projekt intensiv weiter zu verfolgen. Dies, obschon Naturschutz, Forstrevier und Kreisförster dem Anliegen zustimmend gegenüberstehen.

 

Am Batzberg in Rüti ist über die Jahre auf seit langem bestehenden Wegen, welche durch illegal erstellte Abschnitte verbunden wurden, ein relativ langer zusammenhängender Biketrail entstanden. Der Trail ist bei den lokalen Mountainbikenden bekannt und wurde entsprechend befahren. Immer wieder wurden die illegal erstellten Abschnitte durch Äste blockiert, welche dann wiederum beseitigt wurden. Es wurden Absperrbänder und Hinweistafeln montiert, welche dann ebenfalls wieder regelmässig beseitigt wurden. Es herrschte ein regelrechter Hickhack zwischen Bikern und Bikegegnern ohne konstruktive Ansätze. Im Herbst 2022 wurde dann auf einem 500 Meter langen Abschnitt eines Weges, welcher erstmals 1959 auf Swisstopo als Waldstrasse eingezeichnet war und noch heute als Weg eingezeichnet ist, ein Holzschlag zur Blockierung des Weges durchgeführt.

 

Der Verein ZO-Biketrails wurde rund um seine Gründung im Dezember 2022 auf die Problematik mit der Situation Mountainbike am Batzberg aufmerksam und hat sich bei der Gemeinde Rüti um einen runden Tisch bemüht. Nach dem Gedankenaustausch am 10.03.2023 hat unser Verein einen Lösungsvorschlag mitsamt eines 20seitigen Konzeptes erarbeitet. Wir sind überzeugt, dass mit der Schaffung eines attraktiven und legalen Biketrails die Mountainbikenden gelenkt werden und so künftig Fahrten auf unerwünschten Wegen weitgehend unterbunden werden könnten.

 

Am 15.06.2023 hat eine Begehung mit Vertretungen von Naturschutz, Forst, Jagd und den interessierten Grundeigentümern stattgefunden, wobei eine konstruktive Grundhaltung herrschte. Beim zweiten Begehungstermin vom 06.09.2023 fanden sich weitere Interessierte ein. In dieser neuen Zusammensetzung war der Widerstand einer Vielzahl der erschienenen Teilnehmer so gross, dass es für den Verein ZO-Biketrails zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, das Projekt intensiv weiterzuverfolgen. Die dem Projekt kritisch gegenüberstehenden Personen haben Bedenken, dass mit der Schaffung eines legalen Trails sehr viel mehr Bikende angezogen würden und etliche davon immer noch "wilde" Fahrten an unerwünschten Orten machen würden. Zudem wünschen sie sich regelmässige Kontrollen (Polizei? Gemeinde? Förster?), damit fehlbare Biker gebüsst respektive verzeigt werden.

 

Es herrschte aber auch eine grosse Diskrepanz darüber, welcher Weg nun mit Mountainbikes befahren respektive nicht befahren werden darf. Unabhängig von der momentan teilweise "schwammigen" Rechtsgrundlage bestünde die grosse Chance des Projektes darin, dass mit einer Lenkung durch ein attraktives Angebot und der entsprechenden Signalisierung (Go/No Go) Klarheit geschaffen werden könnte, wo nun gebikt werden darf und wo nicht.

 

 

Ausblick

Der Verein ZO-Biketrails ist immer noch davon überzeugt, dass sich die Situation Mountainbike am Batzberg nur mit der Schaffung eines legalen und attraktiven Mountainbike-Angebotes deutlich verbessern lässt. Dies kann jedoch nur realisiert werden, wenn alle relevanten Beteiligten davon überzeugt werden können, was zum jetzigen Zeitpunkt trotz zustimmender Haltung des Naturschutzes, des Forstreviers und des Kreisförsters nicht der Fall ist.

 

Andererseits ist es uns auch ein Anliegen, das Image der Mountainbiker zu verbessern und die MTB-Community in ihrem Verhalten draussen in der Natur zu sensibilisieren. Der Kanton Zürich bearbeitet momentan die Thematik Mountainbike. Bis sich Vorgaben seitens des Kantons ergeben, können wir die Mountainbikenden vor allem auf die aktuelle Rechtslage respektive Rechtsprechung hinweisen. Das bedeutet für uns, dass Wege, welche seit längerer Zeit bestehen respektive entsprechend auf Swisstopo (www.map.geo.admin.ch) oder in der amtlichen Vermessung (www.maps.zh.ch) eingezeichnet sind, grundsätzlich mit Mountainbikes befahren werden dürfen.